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   FG Hamburg, 19.09.2001 - IV 91/99   

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https://dejure.org/2001,9237
FG Hamburg, 19.09.2001 - IV 91/99 (https://dejure.org/2001,9237)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.2001 - IV 91/99 (https://dejure.org/2001,9237)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 2001 - IV 91/99 (https://dejure.org/2001,9237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinöStG § 2; MinöStDV § 53 Abs. 1 Nr. 3
    Vergütung von Mineralölsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vergütung von Mineralölsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99

    Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung -

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2001 - IV 91/99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa Beschluss vom 8.2.2000 - VII B 269/99 -, in: BFH/NV 2000, S. 930, 931), der das erkennende Gericht folgt (vgl. zuletzt Urteil vom 17.5.2001 - IV 476/98 -), ist die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.

    Ob von der nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV vorgeschriebenen Mahnung unter Fristsetzung ausnahmsweise dann abgesehen werden kann, wenn der Mineralölhändler mit seinem Abnehmer eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen hat (vgl. insoweit BFH, Beschluss vom 8.2.2000 - VII B 269/99 -, in: BFH/NV 2000, S. 930, 931), bedarf vorliegend ebenfalls keiner näheren Erörterung.

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer -

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2001 - IV 91/99
    "Gerichtlich verfolgen" bedeutet, die rückständigen Forderungen, mit denen der Schuldner in Zahlungsverzug geraten ist, beim Zivilgericht mit den Mitteln, die nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zur Verfügung stehen, rechtshängig zu machen, also z.B. Klage zu erheben (§ 261 Abs. 1 ZPO ) oder die Zustellung eines Mahnbescheids nach den Vorschriften der §§ 688 ff. ZPO zu bewirken mit ggf. anschließender Überleitung ins streitige Verfahren (vgl. § 696 Abs. 3 ZPO ), und aus dabei erlangten Titeln (§§ 704 ff. ZPO ) gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstrekkung vorzugehen (vgl. BFH, Urteil vom 17.12.1998 - VII R 148/97 -, in: HFR 1999, S. 482, 483).
  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2001 - IV 91/99
    Gleichzeitig muss aus der Mahnung unter Fristsetzung hervorgehen, dass nach erfolglosem Ablauf dieser letzten Zahlungsfrist der Zahlungsanspruch unabweislich rechtshängig gemacht wird (BFH, Beschluss vom 2.2.1999 - VII B 247/98 -, in: BFH/NV 1999, S. 1038, 1039).
  • BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98

    Versteuerung von Mineralöl - Erstattung von Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2001 - IV 91/99
    Der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass eine sich über den Wortlaut der Vorschrift hinwegsetzende wertende Betrachtung im Einzelfall, wenn die eine oder andere der in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV geforderten Maßnahmen von vornherein wenig aussichtsreich erscheint oder sich aufgrund einer ex-post-Betrachtung sogar als sinnlos erweist, nicht in Betracht kommt (vgl. BFH, Urteil vom 2.2.1999 - VII R 18/98 -, in: BFH/NV 1999, S. 1040, 1042).
  • FG Hamburg, 22.01.2002 - IV 130/99

    Vergütungsanspruch des Mineralölhändlers

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa Beschluss vom 8.2.2000 - VII B 269/99 -, in: BFH/NV 2000, S. 930, 931), der das erkennende Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.9.2001 - IV 91/99 - und 17.5.2001 - IV 476/98 -), ist die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.

    Insoweit geht der Bundesfinanzhof in gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 8.2.2000 - VII B 269/99 -, in: BFH/NV 2000, S. 930, 931), der das erkennende Gericht folgt (vgl. zuletzt Urteile vom 19.9.2001 - IV 91/99 - und 11.12.2001 - IV 314/99 -), davon aus, dass die Vorschrift des § 53 Abs. 1 MinöStV nicht dem Schuldnerschutz dient, sondern der Entlastung des Mineralölhandels durch Übertragung des Ausfallrisikos von Kundenforderungen auf den Fiskus.

  • FG Hamburg, 29.11.2004 - IV 309/02

    Mineralölsteuerverordnung: Gerichtliche Geltendmachung der Forderung des

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa Beschluss vom 8.2.2000 - VII B 269/99 -, in: BFH/NV 2000, S. 930, 931), der der erkennende Senat folgt (vgl. nur Urteile vom 19.9.2001 - IV 91/99 - und 17.5.2001 - IV 476/98 -), ist die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.

    Insoweit geht der Bundesfinanzhof in gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 8.2.2000 - VII B 269/99 -, in: BFH/NV 2000, S. 930, 931), der der erkennende Senat folgt (vgl. zuletzt Urteile vom 19.9.2001 - IV 91/99 - und 11.12.2001 - IV 314/99 -), davon aus, dass die Vorschrift des § 53 Abs. 1 MinöStV nicht dem Schuldnerschutz dient, sondern der Entlastung des Mineralölhandels durch Übertragung des Ausfallrisikos von Kundenforderungen auf den Fiskus.

  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 208/03

    MinöStV: Anspruch auf Vergütung der ausgefallenen Mineralölsteuer

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa Beschluss vom 8.2.2000 - VII B 269/99 -, in: BFH/NV 2000, S.930,931), der das erkennende Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.9.2001 - IV 91/99 - und 17.5.2001 - IV 476/98 -), ist die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.

    Insoweit geht der Bundesfinanzhof in gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 8.2.2000 - VII B 269/99 -, in: BFH/NV 2000, S.930,931), der das erkennende Gericht folgt (vgl. zuletzt etwa Urteile vom 19.9.2001 - IV 91/99 - und 11.12.2001 - IV 314/99 - ), davon aus, dass die Vorschrift des § 53 Abs. 1 MinöStV nicht dem Schuldnerschutz dient, sondern der Entlastung des Mineralölhandels durch Übertragung des Ausfallrisikos von Kundenforderungen auf den Fiskus.

  • FG Hamburg, 11.12.2001 - IV 314/99

    Vergütung der Mineralölsteuer

    Insoweit geht der Bundesfinanzhof in gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 8.2.2000 - VII B 269/99 -, in: BFH/NV 2000, S. 930, 931), der das erkennende Gericht folgt (vgl. zuletzt Urteil vom 19.9.2001 - IV 91/99 -), davon aus, dass die Vorschrift des § 53 Abs. 1 MinöStV nicht dem Schuldnerschutz dient, sondern der Entlastung des Mineralölhandels durch Übertragung des Ausfallrisikos von Kundenforderungen auf den Fiskus.

    Das erkennende Gericht hat mit Urteil vom 19.9.2001 - IV 91/99 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 2.2.1999 - VII R 18/98 -, in: BFH/NV 1999, S. 1040, 1042) bereits entschieden, dass eine sich über den Wortlaut der Vorschrift hinwegsetzende wertende Betrachtung im Einzelfall, wenn die eine oder andere der in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV geforderten Maßnahmen von vornherein wenig aussichtsreich erscheint oder sich aufgrund einer ex-post-Betrachtung sogar als sinnlos erweist, nicht in Betracht kommt.

  • FG Hamburg, 27.04.2005 - IV 246/03

    Vergütung von beim Warenempfänger ausgefallener Mineralölsteuer

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss v. 8.2.2000, VII B 296/99, juris), der das Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.9.2001, IV 91/99; v. 5.11.2003, IV 208/03; v. 20.7.2004, IV 405/02; v. 7.12.2004, IV 243/02), ist die erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.
  • FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09

    Mineralölsteuer: Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs gemäß § 53 Abs. 1

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 08.02.2000, VII B 269/99), der das Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.09.2001, IV 91/99, vom 05.11.2003, IV 208/03, vom 20.07.2004, IV 405/02, vom 11.03.2005, IV 153/04 und vom 08.06.2006, 4 K 115/05) ist die erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.
  • FG Hamburg, 08.06.2006 - 4 K 115/05

    Gerichtliche Verfolgung des Anspruchs bei wirksam beantragtem Mahnbescheid

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 8.2.2000, VII B 269/99), der das Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.09.2001, IV 91/99, vom 5.11.2003, IV 208/03, vom 20.7.2004, IV 405/02 und vom 11.3.2005, IV 153/04) ist die erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.
  • FG Hamburg, 10.03.2006 - IV 14/05

    Vergütungsanspruch nach § 53 MinöStV bei rechtzeitiger gerichtlicher

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 8.2.2000, VII B 296/99), der das Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.9.2001, IV 91/99; vom 5.11.2003, IV 208/03; vom 20.7.2004, IV 405/02; vom 7.12.2004, IV 243/02), ist die erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.
  • FG Hamburg, 17.08.2007 - 4 K 109/06

    Mineralölsteuer-Verordnung: Vergütung der im Verkaufspreis enthaltenen

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 8.2.2000, VII B 269/99), der das Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.09.2001, IV 91/99, vom 5.11.2003, IV 208/03, vom 20.7.2004, IV 405/02 und vom 11.3.2005, IV 153/04) ist die erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.
  • FG Hamburg, 11.03.2005 - IV 153/04

    Rechtzeitigkeit der gerichtlichen Verfolgung i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss v. 8.2.2000, VII B 269/99, juris), der das Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.09.2001, IV 91/99, vom 5.11.2003, IV 208/03 und vom 20.7.2004, IV 405/02) ist die erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.
  • FG Hamburg, 13.02.2007 - 4 K 184/06

    Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • FG Hamburg, 05.01.2005 - IV 433/02

    Mineralölsteuerverordnung: Vergütungsanspruch gem. § 53 Abs. 1 MinöStV

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